Deutsche Datenschützer verlieren Geduld: Wann endet das WhatsApp-Verfahren?

Seit sechs Jahren untersuchen irische Datenschützer einen Verstoß beim Messenger WhatsApp. Deutschen Datenschützern reißt jetzt der Geduldsfaden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen

(Bild: heise online)

Lesezeit: 2 Min.

Knapp sechs Jahre nach Einreichen einer Beschwerde gegen neue Nutzungsbedingungen beim Messengerdienst WhatsApp verliert Deutschlands Bundesdatenschützer die Geduld mit seinen zuständigen Amtskollegen in Irland. In einer öffentlichen Mitteilung forderte die deutsche Behörde jetzt einen raschen Abschluss des Verfahrens, in dem immerhin schon festgestellt wurde, dass es einen Verstoß gibt. In der Beschwerde geht es darum, in welcher Art und Weise WhatsApp mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seine Nutzer dazu aufforderte, neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen.

Stein des Anstoßes: Die beanstandete Abfrage in WhatsApp, die Nutzer aufforderte, neuen Bedingungen zuzustimmen

(Bild: DPC)

Mit der Einführung der DSGVO bekamen Nutzer des Messenger im Jahr 2018 plötzlich eine Anzeige zu sehen, die sie aufforderte, neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen oder alternativ die App nicht mehr zu nutzen und gegebenenfalls zu löschen. Beim Bundesdatenschützer wurde dazu eine Beschwerde eingereicht, weil Möglichkeiten fehlten, die neuen Bedingungen abzulehnen und den Dienst weiterzunutzen, die hinterlegten Daten zu kopieren oder den Account zumindest ordentlich löschen zu können. Da WhatsApp seinen europäischen Sitz in Dublin hat, ist die dortige Aufsichtsbehörde Data Protection Commission (DPC) zuständig.

Bei der Beurteilung der Beschwerde ließen sich die irischen Datenschützer bereits viel Zeit. Nach vier Jahren legten sie den europäischen Datenschutzbehörden einen Beschlussentwurf vor. Dieser wurde aber in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederland und Norwegen abgelehnt. Nachdem die Einsprüche nicht zu einer Einigung mit der DPC geführt hatten, wurde der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) angerufen.

Ende 2022 wies der europäische Ausschuss die irischen Datenschützer an, ihren Beschluss zu ändern und stattdessen festzustellen, dass WhatsApp unzulässig Nutzerdaten erhebt. Im Januar 2023 wurde vom DPC ein neuer Beschluss veröffentlicht. Das Verfahren ist aber ein Jahr später immer noch nicht abgeschlossen, da laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten noch keine Bewertung vorliegt, ob WhatsApp hinreichende Maßnahmen ergriffen hat, um den Dienst datenschutzkonform nutzen zu können. Das Unternehmen änderte im Juli 2023 seine Datenschutzrichtlinie. Diese Änderung steht aber ebenfalls in der Kritik.

Offen sei überdies noch eine vom EDSA verlangte Untersuchung, ob WhatsApp personenbezogene Daten für Werbung, Marketing und Statistiken an Dritte weitergibt und inwieweit das im Einklang mit der DSGVO erfolgt.

(mki)