Google sendet trotz EuGH-Urteilen Daten in die USA: noyb fordert hohe Strafe

Der Datenschutzverein um Max Schrems fordert, gegen Google eine Strafe in Höhe von 6 Milliarden Euro zu verhängen. Jede EU-Datenschutzbehörde dürfe dies.

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(Bild: mixmagic/Shutterstock.com)

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Es sei eine gute Möglichkeit, Google für seine Verstöße mit einer empfindlichen Strafe zu belegen und gleichzeitig die Staatskassen zu füllen, heißt es in einer Aussendung von noyb, dem Datenschutzverein rund um den Aktivisten Max Schrems. Tatsächlich könnte auch jede andere EU-Datenschutzbehörde dies tun, denn der EuGH hat bereits zwei Urteile dazu gefällt. Google halte sich trotzdem nicht an die Vorgaben.

Noyb (none of your business) erklärt, dass laut EuGH die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA generell illegal sei. Dies ignoriere Google und argumentiert damit, dass sie weitere Maßnahmen gegen eine Überwachung durch die NSA getroffen hätten. Dagegen hält noyb, dass keine der Maßnahmen neu sei und vor allem keine davon vor der Überwachung durch US-Behörden schütze. Dazu ziehen sie auch Googles Transparenzbericht hinzu, in dem es heißt, "2019 wurden mehr als 210.000 Anfragen nach den US-Überwachungsgesetz "FISA" von Google beantwortet". Das bedeute, dass 210.000 Mal Daten von Ausländern an die US-Regierung geleitet wurden. Neuere Statistiken gibt es bisher nicht. Weitere Argumente von Google, dass sie "Zäune und Schilder" aufgestellt hätten sowie HTTPS-verschlüsseln, seien absurd.

Diese und weitere Argumente hat noyb in einer Stellungnahme gegenüber der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht. "Google macht wirklich keinen Hehl aus dem Verstoß gegen die DSGVO und die Beweise sind erdrückend. Der Fall liegt nun wie auf dem Silbertablett vor der österreichischen Datenschutzbehörde", schreibt Schrems, der zugleich Vorsitzender bei noyb ist.

Die Beschwerde würde sich gegen die US-amerikanische Muttergesellschaft des Google-Konzerns, Google LLC, richten. Da diese getrennt von der europäischen Niederlassung arbeitet, könne jede Datenschutzbehörde der EU die Strafe verhängen, die noyb auf sechs Milliarden Euro beziffert – 4 Prozent des weltweiten Umsatzes von Google LLC. Schrems erklärt auch, dass die Behörden laut DSGVO die Pflicht dazu haben, gegen Google vorzugehen und angemessene Strafen auszusprechen.

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(emw)