NRW will Verbraucher bei Telefonrechnungen schützen

Oft fällt die Telefonrechnung von Smartphone-Kunden höher aus als erwartet. Dahinter stecken mitunter automatische Abbuchungen für ungewollt bestellte Internet-Angebote. Justizpolitiker wollen dem Missbrauch einen Riegel vorschieben.

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Preise für das iPhone 6S und 6S Plus

(Bild: dpa, Andrea Warnecke)

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Von
  • dpa

Mit den Telefonrechnungen werden Verbraucher oft nicht nur für Gespräche zur Kasse gebeten, sondern ungefragt auch für andere Leistungen. Diese Praxis will Nordrhein-Westfalens Justizministers Thomas Kutschaty verbieten lassen. Verbraucher müssten künftig ausdrücklich zustimmen, bevor sie über die Telefonrechnung weitere Internet-Angebot bezahlen sollen, forderte der SPD-Politiker am Dienstag. Nach seinen Angaben ist jeder achte Deutsche schon einmal Opfer solcher Geschäftspraktiken geworden.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilrechts habe festgestellt, dass es eine gesetzliche Lücke im Telekommunikationsrecht gebe, sagte Kutschaty der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. "Die Telefonrechnung ist für das Telefon da und darf nicht als Inkasso-Stelle für die Durchsetzung dubioser Forderungen missbraucht werden."

Ein Ergebnis im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe: Die Abbuchung von Beträgen für andere Angebote im Netz sollte grundsätzlich verboten werden, falls der Verbraucher das nicht ausdrücklich bejaht hat. Der Bericht soll am Donnerstag in Düsseldorf vorgelegt werde. Kutschaty will das Thema im Juni auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz bringen. Auch der Bundesrat hatte bereits Änderungen gefordert.

"Ungebetene Werbung auf dem Smartphone ist nicht nur lästig, sondern kann auch ungewollte Nebenwirkungen haben", sagte Kutschaty. Nicht selten verstecke sich hinter einer scheinbar harmlosen Werbung ein Angebot, bei dem ein "Kaufen"-Link von einem anderen Fenster verdeckt und so unabsichtlich aktiviert werde. "Auf diese Weise ist schon mancher Mobilfunk-Kunde in die Abo-Falle für Klingeltöne getappt oder hat ungewollt kostenpflichtige Spiele-Apps oder Erotikinhalte bestellt." Bislang bleibe die Masche meist folgenlos, weil viele Verbraucher den enormen Aufwand für die Rückforderung der oft kleineren Geldbeträge scheuten. (axk)