USA: 5.000 kommerzielle Flugdrohnen genehmigt

Der private Einsatz von Flugdrohnen ist in den USA genehmigungsfrei, der kommerzielle Einsatz indes untersagt. Die Luftfahrtbehörde hat aber mehr als 5.000 Ausnahmegenehmigungen erteilt, weitere 7.000 Anträge stapeln sich. Die wahre Flut kommt erst.

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Quadkopter von unten

Privatpersonen haben über 400.000 Flugdrohnen behördlich registriert.

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Mehr als 5.000 Unternehmen dürfen Flugdrohnen in den USA bereits legal einsetzen. Mit Stichtag 27. April hatte die Luftfahrtbehörde FAA 5.114 der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen erteilt. Fast alle kamen in den letzten zwölf Monaten hinzu, im April 2015 gab es erst rund 250. Im Vergleich zu den über 400.000 privaten Flugdrohnen verblasst diese Zahl aber.

Eine Phantom-Drohne des Marktführers DJI

(Bild: DJI )

Für private Zwecke ist in den USA keine Genehmigung erforderlich. Drohnen über 250 Gramm müssen online registriert werden, wobei fünf US-Dollar Gebühr anfallen. Das war es auch schon. Private Betreiber müssen sich an einige wenige, simple Regeln halten. Über 400.000 Drohnen wurden bislang registriert, dazu kommt eine Dunkelziffer nicht registrierter Fluggeräte. (Zum Vergleich: In den USA sind laut Verkehrsministerium zirka 210.000 bemannte Luftfahrzeuge registriert.) Außerdem gibt es noch Flugdrohnen von Regierungseinrichtungen, vom Militär bis zu lokalen Polizeibehörden.

Praktisch verboten ist der in weitem Sinne kommerzielle Einsatz von Drohnen, denn dafür gelten noch die gleichen Vorschriften wie für bemannte Luftfahrzeuge. Weil die entsprechenden Genehmigungsprozeduren ein prohibitiv teurer Aufwand wären, hat der Gesetzgeber 2012 die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen eröffnet.

Ölfeld an der Prudhoe Bay

(Bild: U.S. Fish and Wildlife Service)

Sie sind unter der einschlägigen Gesetzesstelle Section 333 bekannt und sollen nur ein Provisorium sein. 2013 erteilte die zuständige Luftfahrtbehörde FAA zwei Genehmigungen für Flüge über arktischen Gewässern, im Juni 2014 folgte die erste Freigabe für Flüge über US-Boden. Doch auch hier war die FAA vorsichtig: Über der nur spärlich besiedelten Prudhoe Bay an der Nordküste Alaskas durfte der Ölkonzern BP fliegen, um seine Einrichtungen zur überprüfen.

Die Katastrophen sind ausgeblieben, und so ist die Behörde mutiger geworden. Zudem hat sich die Genehmigungsprozedur eingespielt, so dass seit April vorigen Jahres laufend Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Und dieses Jahr geht es richtig los: In den drei Monaten von Ende Januar bis Ende April diesen Jahres stelle die Behörde fast 2.000 Scheine aus.

Allerdings sind die Auflagen streng: Betrieb nur in Sichtweite durch zwei Personen, von denen eine eine Pilotenlizenz für bemannte Flugzeuge (Pilotenschein) haben muss; maximale Höhe 200 Fuß (60 Meter), mit Sondergenehmigung bis 400 Fuß; Höchstgeschwindigkeit 87 Knoten (160 km/h); nicht über Personen; nur mit Genehmigung des Grundherrn; nicht über öffentlich zugänglichem Grund; 500 Fuß Mindestabstand zu Personen; 500 Fuß Mindestabstand zu Gebäuden, deren Besitzer keine Zustimmung erteilt haben; soll in der Nähe von Personen geflogen werden, etwa für Filmaufnahmen, muss das mindestens 72 Stunden vorher gemeldet werden; jede dieser Personen muss aufgeklärt werden und zustimmen; usw. usf.

Dennoch kommt die FAA der Nachfrage nicht nach. Ungefähr 7.000 unerledigte Anträge dürften sich stapeln. Bisher war 399 Anträgen kein Erfolg beschieden. Die öffentliche Datenbank offener Anträge zum Thema listet über 16.000 Fälle. Dabei handelt es sich jedoch nicht nur um Anträge auf spezifische Ausnahmegenehmigungen. Und jede erteilte Genehmigung wird im Wortlaut veröffentlicht.

Allerdings dürfte der Strom der Neuanträge zuletzt nachgelassen haben. Jason Christenson, Präsident der Beratungsfirma Gowdy Brothers Aerospace, schätzt den Rückgang auf 35 bis 40 Prozent. Grund ist vor allem, dass die FAA für den Frühsommer neue Regeln angekündigt hat. Betreiber, und solche, die es werden wollen, hoffen, dass die Genehmigungsverfahren dann einfacher werden, und die teure Notwendigkeit eines Piloten mit Pilotenschein wegfällt.

Jason Christenson

(Bild: Gowdy Brothers Aerospace)

Doch Christenson rät davon ab, zuzuwarten, "obwohl das Antragsverfahren besser definiert und etwas weniger esoterisch werden könnte als das gegenwärtige 333-Verfahren." Denn: "Wenn die Pilotenpflicht auf einen 'Wissenstest' reduziert wird, wird die FAA sofort mit Tausenden über Tausenden Anträgen überrannt werden", erwartet der Consulter. Also besser eine aufwändigere Genehmigung in absehbarer Zeit, als eine einfache zu St. Nimmerlein.

Die neuen FAA-Regeln sollen einen Zwischenschritt zu einem dauerhaften Regime darstellen. Die Branche und ihre (potenziellen) Kunden hoffen, diese Woche mehr über den geplanten Zwischenschritt zu erfahren. In New Orleans treffen sie sich zur großen Drohnenkonferenz und -messe Xponential (vormals Unmanned Systems). Die offiziellen FAA-Dokumente mit allen Details gibt es aber frühestens Ende Juni. (ds)