Verwaltungsgericht stoppt neues Computerprogramm in Polizeibehörden

Nach Auffassung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts weist das in hessischen Behörden eingeführte Personalmanagementprogramm erhebliche Mängel auf und gefährdet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

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  • dpa

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat die Einführung eines neuen Computerprogramms in drei hessischen Polizeibehörden heute vorläufig gestoppt. Nach Auffassung der Kammer weist das Programm erhebliche Mängel auf und gefährdet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem seien die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen verletzt worden (AZ: 23 LG 485/5, 23 LG 511/05, 23 LG 560/05). Den entsprechenden Paragrafen des Personalvertretungsgesetzes hält das Gericht für verfassungswidrig und hat deshalb den Staatsgerichtshof angerufen.

Die SPD sprach von einer schweren Schlappe der Landesregierung und massiven Verstößen gegen das Mitbestimmungsrecht. Das Innenministerium erklärte die Position des Gerichts für nicht überzeugend und kündigte an, die betroffenen Behörden würden die Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof anfechten. Die Rechte der Personalvertreter seien durch die Beteiligung des Hauptpersonalrats gewahrt.

Geklagt hatten die Personalräte des Landeskriminalamts, des Bereitschaftspolizeipräsidiums und des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung. Sie fühlten sich bei der Einführung des Personalmanagementprogramms SAP R/3 HR übergangen. CDU und FDP hatten 1999 bestimmt, dass solche Maßnahmen nicht mehr der Zustimmung des Personalrats bedürfen. Ob dies zulässig ist, soll der Staatsgerichtshof klären. Bis dahin hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung über die Klagen ausgesetzt und die Einführung der Programme untersagt. (dpa) / (anw)