c't 26/2022
S. 172
Wissen
Digital Services Act

Regulierungs-Neuland

Digital Services Act: Was sich gegenüber dem NetzDG ändert

Die EU justiert mit dem Digital Services Act die Plattformregulierung auch in Deutschland neu. Das bislang maßgebliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird damit überflüssig. Bei allen Ähnlichkeiten sollten sich Unternehmen und Nutzer schon heute auf einige Neuerungen einstellen – insbesondere den erweiterten Regelungsumfang.

Von Dr. Jonas Kahl und Simon Liepert

Am Ende ging für EU-Verhältnisse alles sehr schnell: Nachdem sich Rat, Kommission und Parlament im Sommer auf eine endgültige Fassung des neuen Digital Services Act (DSA) geeinigt hatten, waren bereits im Oktober auch alle Formalien erledigt. Neu nummeriert erschien das Gesetz am 27. Oktober im Amtsblatt der Europäischen Union und trat damit automatisch 20 Tage später, am 16. November, in Kraft.

Der DSA, in Deutschland auch „Gesetz über Digitale Dienste“ genannt, bestimmt künftig, welche Inhalte und Geschäftspraktiken innerhalb der EU online erlaubt und verboten sind. Er gilt als einer der wichtigsten Bausteine für die von der EU-Kommission angekündigte Gestaltung der digitalen Zukunft Europas. Als unmittelbar gültige Verordnung steht der DSA über nationalem Recht (der sogenannte „Anwendungsvorrang“). Für die meisten Anbieter gilt eine Übergangsfrist – erst ab dem 17. Februar 2024 wird das Gesetz voll wirksam.

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