c't 13/2023
S. 112
Wissen
KI im Bildungswesen
Bild: KI Midjourney | Bearbeitung c’t

Mitdenken erwünscht

Chancen und Risiken generativer KI in der Bildung

ChatGPT & Co. bieten sich als Sparringspartner beim Lernen an, stellen aber auch eine Versuchung zum Schummeln dar. Dass KI-Systeme neuerdings überall verfügbar sind, wirkt sich auf Prüfungssituationen, Leistungsbewertung und insbesondere auf das akademische Schreiben aus. Erste Erfahrungen aus Schule und Hochschule zeigen: Die KI lässt sich gewinnbringend einsetzen, der Umgang damit braucht aber Regeln.

Von Dorothee Wiegand

Chatbots sollen dem menschlichen Nutzer die Kommunikation leicht machen, indem sie typische Gesprächssituationen imitieren, zu Fragen auffordern und darauf samt der üblichen Höflichkeitsfloskeln antworten. Das weckt Neugier und Spieltrieb. ChatGPT ist eine Kombination aus generativer KI und Chatbot. Jeder kann das System ziemlich leicht nutzen.

Allerdings gelingt das erst, nachdem man sich registriert hat. Dabei erhebt der US-amerikanische Anbieter OpenAI Nutzerdaten. Die werden in die USA übertragen, dort gespeichert und verarbeitet. Obendrein ist umstritten, ob ChatGPT überhaupt DSGVO-konform genutzt werden kann. Als Mindestalter für die Nutzung gibt OpenAI 13 Jahre an, das Mindestalter für eine Registrierung liegt sogar bei 18 Jahren. In deutschen Schulen dürfen Lehrkräfte Schüler unter 18 Jahren daher gar nicht auffordern, einen eigenen ChatGPT-Account einzurichten. Auch für Schüler über 18 Jahren gilt: Falls sie sich nicht bei OpenAI registrieren möchten, kann die Schule dies nicht verlangen und es darf keine negativen Konsequenzen für die Schüler haben.

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