c't 24/2023
S. 56
Vorsicht, Kunde
Gewährleistung
Vorsicht Kunde

Verblichen

Ampler Bikes ziert sich bei Gewährleistung

Wenn sich ein Mangel nach Austausch zum wiederholten Male zeigt, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung nach dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

Von Tim Gerber

Uwe S. und seine Frau sind gern mit dem E-Bike unterwegs. Nachdem sie bereits gute Erfahrungen mit Rädern der Marke Ampler gemacht hatten, erwarben sie im September 2020 direkt beim Hersteller ein Damenrad vom Typ Ampler Stellar in einem leuchtenden Feuerwehrrot. Mit dem Rad war das Ehepaar S. eigentlich sehr zufrieden, doch im Laufe des Sommers verlor das Rad zusehends an Farbe. Zuerst begannen die Schutzbleche auszubleichen, später auch der Rahmen. Am Ende des Sommers waren die am schlimmsten betroffenen Stellen bereits vollständig weiß ausgeblichen. Offenbar vertrug das Rad keine Sonne, der Lack war nicht UV-resistent.

Im November 2021 reklamierte Uwe S. die Sache beim Hersteller. Die Reaktion von Ampler: Es sei schwer, die genaue Ursache des Schadens zu klären. Bei keinem der produzierten Fahrräder sei ein solcher Schaden bisher aufgetreten. Ihr Fall sei ein absoluter Einzelfall. Im Übrigen verblasse die rote Farbe allgemein leichter in direkter Sonneneinstrahlung. Ampler würde dazu raten, das Fahrrad nicht ständig draußen stehenzulassen. Ende 2021 wurde das Rad aber gegen ein neues in der gleichen Farbe ausgetauscht.

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