Artikel-Archiv c't 12/1993, Seite 59
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Vorgehen mit Methode
Metrische Maße für Monitore angemahnt
Unter Berufung auf ein vor dem Bundesgerichtshof erstrittenes Urteil will ein Verein Auftraggeber von Anzeigen, die die Monitor-Bildschirmgröße wie allgemein üblich in `Zoll´ bewerben, abmahnen. Gesetzlich vorgeschrieben, so die Argumentation, sei eine hervorgehobene Angabe im metrischen System.
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