Artikel-Archiv c't 23/2004, Seite 216

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    Fehlendes Handbuch

    Zum Lieferzeitpunkt der Programmdokumentation

    Die Rechtsprechung hat klar gestellt, dass zu einer Software auch eine Dokumentation geliefert werden muss. Unsicherheit besteht aber oft, wann dies zu erfolgen hat, vor allem dann, wenn Software noch ?vor Ort? weiterentwickelt werden soll. Der Bundesgerichtshof hatte im Falle einer Individualprogrammierung darüber zu entscheiden.

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