Artikel-Archiv c't 23/2019, Seite 58
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aktuell | Internet
Plattformen wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht steht dem nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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